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Unsere seit 1991 bestehende Sozietät ist auf den Fachbereich Arbeitsrecht spezialisiert.  Wir unterstützen ArbeitnehmerInnen sowie Betriebs- und Personalräte fachkundig und mit langjähriger Erfahrung. Dabei gewährleisten wir unseren Mandanten eine unkomplizierte, zügige und kompetente Bearbeitung des jeweiligen Falles.

Ferner offeriert unsere Anwaltskanzlei eine professionelle Beratung und Betreuung im Zivil-, Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Unsere Notariatsabteilung ergänzt unsere umfangreichen juristischen Tätigkeiten. Hier stehen wir für Beratungen, Vertragsgestaltungen, Beurkundungen und Beglaubigungen etc. zur Verfügung.

News für Mai und Juni 2010

Keine Vergütung für Betriebsratstätigkeit im Restmandat   Mitglieder eines Betriebsrats im Restmandat können vom Arbeitgeber keine Vergütung für die mit ihrer Betriebsratstätigkeit verbundenen Freizeitopfer verlangen.   Nach § 21 b BetrVG bleibt ein Betriebsrat u. a. im Falle der Stilllegung des Betri... mehr

Ihr Fachanwaltsteam für Arbeitsrecht im Nordwesten

Mit einem Team von insgesamt 8 Anwälten und Anwältinnen sowie unseren kompetenten Mitarbeiterinnen setzen wir uns für Ihre Interessen ein.
Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten. In arbeitsrechtlichen Konflikten vertreten wir ausschließlich die Arbeitnehmer und ihre betrieblichen Vertretungen.

Karenzentschädigung – „überschießendes“ Wettbewerbsverbot

Karenzentschädigung – „überschießendes“ Wettbewerbsverbot   Nach § 74 a Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht den Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung ... mehr